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Aargauer Taxi GmbH
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Haftungshinweise für Patienten- und Begleitfahrten

Entwurf zur Prüfung. Entwurf. Vor der Veröffentlichung fachlich prüfen lassen, insbesondere Versicherungsdeckung und Formulierung der Haftungsbegrenzung.

Kein Rettungsdienst, keine medizinische Betreuung

Die Aargauer Taxi GmbH ist ein Fahrdienst. Wir sind kein Rettungsdienst, kein Krankentransport und leisten keine medizinische oder pflegerische Betreuung. Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind nicht medizinisch ausgebildet. In einem medizinischen Notfall rufen wir den Rettungsdienst (Notruf 144).

Für wen die Fahrten geeignet sind

Patienten- und Begleitfahrten sind für Personen, die sitzend in einem normalen, geeigneten Fahrzeug reisen können und während der Fahrt keine Überwachung oder Behandlung benötigen. Personen, die liegend transportiert werden müssen oder medizinische Begleitung brauchen, wenden sich bitte an einen Krankentransportdienst.

Hilfe beim Ein- und Aussteigen

Wir helfen beim Ein- und Aussteigen im Rahmen des Zumutbaren und nach Absprache. Wir heben und tragen keine Personen. Ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug (Fahrt im Rollstuhl sitzend) haben wir zurzeit nicht. Faltrollstuhl, Rollator oder Gehstock nehmen wir mit; der Fahrgast sitzt während der Fahrt auf dem Fahrzeugsitz und ist angegurtet.

Begleitung

Auf Wunsch begleiten wir bis zum Empfang, zur Anmeldung oder zur Wohnungstür und warten nach Absprache. Die Begleitung umfasst keine Betreuung während des Termins.

Verantwortung für die Eignung

Wer eine Fahrt bestellt, sei es der Fahrgast, eine angehörige Person oder eine Institution, bestätigt, dass der Fahrgast für den sitzenden Transport geeignet ist, und informiert uns über Unterstützungsbedarf. Bei Zweifeln klären Sie die Eignung bitte vorher mit der behandelnden Stelle.

Kostenübernahme

Ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse oder Versicherung Fahrtkosten übernimmt, hängt von Ihrer Versicherung und der Behandlung ab. Wir geben dazu keine Zusicherung. Auf Wunsch stellen wir einen Fahrtnachweis für Ihre Unterlagen aus.

Haftung

Wir haften nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts für Schäden, die wir verschuldet haben. Nicht gehaftet wird für Folgen gesundheitlicher Ereignisse während der Fahrt, die nicht auf unser Verschulden zurückgehen, sowie für Verspätungen durch Verkehr, Wetter oder höhere Gewalt. Versicherungsdeckung und Haftungsbegrenzung: vor Veröffentlichung prüfen.